Zitat 10970 (Besondere Anlässe / Trennung)

    »Ehe ist vielfach nur der Kontrakt, auf dessen Bruch die Unterhaltspflicht als Konventionalstrafe steht.

Ehe ist vielfach nur der Kontrakt,
auf dessen Bruch die Unterhaltspflicht
als Konventionalstrafe steht.